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Psychotherapie in der Privatpraxis: Kosten, Ablauf & Was Sie Wissen Sollten

vor 3 Tagen
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Praxis für Psychotherapie Düppelstraße
Praxis für Psychotherapie Düppelstraße

Die Entscheidung, sich in psychotherapeutische Behandlung zu begeben, ist oft schon herausfordernd genug. Wenn dann noch Fragen zu Kosten, Abrechnung und Erstattung dazukommen, wirkt das für viele zusätzlich abschreckend. Dieser Artikel gibt Ihnen die Informationen, die Sie für eine informierte Entscheidung brauchen.



Wer sind eigentlich "Privatpatienten" in der Psychotherapie?

In der Praxis begegnen mir vier unterschiedliche Patientengruppen, die eine Behandlung in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen:

  • Privat Krankenversicherte (PKV): Ihre Versicherung erstattet die Behandlung in der Regel direkt nach den vertraglich vereinbarten Konditionen.

  • Beihilfeberechtigte (z. B. Beamt:innen): Ein Teil der Kosten wird über die Beihilfestelle, der Rest meist über eine ergänzende private Versicherung übernommen.

  • Selbstzahler:innen: Menschen, die die Behandlung zunächst selbst finanzieren – oft, weil sie schnell einen Termin möchten, ohne auf einen Kassenplatz zu warten.

  • Gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsverfahren: Ein eigener, weniger bekannter Weg, den ich weiter unten im Detail erkläre.



Wie wird eine private Psychotherapie abgerechnet?

Psychotherapeutische Leistungen in der Privatpraxis werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die über die sogenannte GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen) auch für psychologische Psychotherapeut:innen gilt. Vereinfacht gesagt ergibt sich der Rechnungsbetrag aus einer festen Punktzahl je Leistungsziffer, einem Punktwert und einem Steigerungsfaktor, der die Komplexität der Behandlung abbildet. Eine Stunde Psychotherapie kostet demnach zwischen 134,06-167,52€. In manchen begündeten Fällen oder durch eine Honorarvereinbarung kann das Honorar auch gesteigert werden.

Wichtig für Sie als Patient:in: Nicht jede private Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet automatisch den vollen Rechnungsbetrag. Klären Sie vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Versicherung, bis zu welchem Steigerungssatz erstattet wird – so vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.

(Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich zur Abrechnung ist der jeweils aktuelle Stand der GOÄ/GOP.)


Und wenn ich gesetzlich versichert bin? Das Kostenerstattungsverfahren

Viele wissen nicht, dass auch gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen können – über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V. Der Anspruch entsteht, wenn die Krankenkasse ihrer gesetzlichen Pflicht zur zeitnahen Versorgung nicht nachkommen kann – man spricht dann von einem "Systemversagen".

Der Weg dorthin läuft typischerweise in diesen Schritten ab:

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde bei einer/einem approbierten Psychotherapeut:in wahrnehmen (Pflicht vor Behandlungsbeginn). Sie erhalten dabei das PTV-11-Formular mit einer Behandlungsempfehlung und ggf. einem Dringlichkeitscode.

  2. Erfolglose Anfragen bei kassenzugelassenen Praxen dokumentieren – als Richtwert gelten je nach Krankenkasse (in Berlin) etwa 10–50 Kontaktversuche sowie 1-3 Anfragen über die Terminservicestelle (116117).

  3. Antrag auf Kostenerstattung bei der eigenen Krankenkasse stellen, inklusive PTV-11-Formular und Absagen-Protokoll – idealerweise, bevor die erste Behandlungssitzung stattfindet. In meiner Praxis führe Ich vorab ein Erstgespräch (auf Selbstzahlerbasis), damit wir uns kennenlernen können und ich den Bedarf einer Psychotherapie feststellen kann.

  4. Entscheidung der Krankenkasse abwarten. Bei Ablehnung besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Wartezeiten von mehr als drei Monaten auf einen kassenzugelassenen Therapieplatz gelten dabei in der Regel als unzumutbar und stärken den Anspruch auf Kostenerstattung. Die Praxis, in der die Behandlung stattfinden soll, muss die Voraussetzungen nach § 95c SGB V erfüllen – also eine Approbation sowie Fachkunde in einem anerkannten Richtlinienverfahren (bei mir: Verhaltenstherapie) nachweisen.

Mein Tipp: Der Antrag sollte immer vor Beginn der Behandlung gestellt werden – Sitzungen, die vor der Entscheidung der Kasse stattfinden, werden in aller Regel nicht rückwirkend erstattet.



Wie läuft das bei mir konkret ab?

Nach einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam, welcher Weg – Privatzahlung, PKV/Beihilfe, Selbstzahler:in oder Kostenerstattungsverfahren – für Sie passt. Die genauen Abläufe und aktuellen Konditionen finden Sie auf meiner Seite Ablauf & Kosten.


Sie möchten wissen, ob eine Behandlung bei mir für Sie infrage kommt? Vereinbaren Sie hier ein Erstgespräch.


Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Bitte klären Sie Details zur Kostenübernahme stets direkt mit Ihrer Krankenkasse, privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.



Quellen

Bundesministerium der Justiz. (o. J.). Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt G – Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Gesetze im Internet.

Bundespsychotherapeutenkammer. (o. J.). Ratgeber Kostenerstattung für psychisch kranke Menschen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung, § 13 Abs. 3 (Kostenerstattung) und § 95c (Voraussetzungen für die Eintragung in das Arztregister).

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Milena Gloyer

Psychotherapie und Coaching

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